Hallenzeiten: worauf es bei der Vergabe ankommt
Kaum ein Verein scheitert am Interesse. Er scheitert daran, dass die Halle am Dienstag um 18 Uhr schon vergeben ist. Hallenzeiten sind in den meisten Kommunen die knappste Ressource des Vereinssports, und wie sie verteilt werden, entscheidet darüber, welche Altersklassen ein Verein überhaupt anbieten kann.
Wer eigentlich vergibt
Zuständig ist fast immer die Kommune, nicht der Verband – bei Schulsporthallen in Abstimmung mit der Schulverwaltung, weil der Schulsport Vorrang hat. Vergeben wird üblicherweise einmal im Jahr für die kommende Saison, mit Antragsfristen im Frühjahr. Wer die Frist verpasst, bekommt das, was übrig bleibt, und das ist selten die Zeit, die man braucht.
Die Kriterien sind von Ort zu Ort verschieden, laufen aber auf ähnliche Punkte hinaus: Zahl der Mitglieder, Zahl der gemeldeten Mannschaften, Anteil an Kindern und Jugendlichen, und ob die Mannschaft am Ligabetrieb teilnimmt. Trainingsgruppen ohne Spielbetrieb stehen fast überall hinten.
Woran Anträge scheitern
Der häufigste Grund ist der schlichteste: Der Antrag nennt eine Wunschzeit, aber nicht, wofür. Eine Zeile “Dienstag 18–20 Uhr” konkurriert mit einer Zeile “Dienstag 18–20 Uhr, D-Jugend weiblich, 17 Spielerinnen, Ligabetrieb Kreisklasse”. Bei gleicher Nachfrage entscheidet, welcher Antrag die Vergabekriterien selbst bedient.
Der zweitwichtigste Punkt ist Ehrlichkeit bei den Zeiten. Vereine, die auf Vorrat beantragen und Zeiten dann nicht nutzen, fallen in der nächsten Runde zurück, viele Kommunen führen inzwischen Belegungslisten und gleichen sie ab.
Randzeiten sind nicht automatisch schlecht
Die Zeit zwischen 16 und 17.30 Uhr gilt als unattraktiv, weil Erwachsene dann arbeiten. Für die Minis und die E-Jugend ist sie oft die beste im Tag: Die Kinder kommen direkt aus der Schule oder dem Hort, die Eltern müssen nicht zweimal fahren, und die Halle ist frei.
Umgekehrt sind die späten Zeiten ab 21 Uhr für Jugendmannschaften unbrauchbar, werden aber gern akzeptiert, weil “wir haben eine Zeit bekommen” sich besser anfühlt als eine leere Zeile. Eine Zeit, zu der die Zielgruppe nicht kommen kann, ist keine Zeit.
Geteilte Hallen und halbe Felder
Wo eine Dreifachhalle zur Verfügung steht, wird sie fast immer geteilt vergeben, zwei Mannschaften auf je einem Drittel, getrennt durch einen Vorhang. Für Torwarttraining, Technik und die jüngeren Altersklassen reicht das aus; für Taktik auf dem Großfeld nicht. Vereine, die mehrere Mannschaften melden, fahren deshalb gut damit, ihre Anträge zu staffeln: eine volle Hallenzeit für die Mannschaft, die sie braucht, geteilte Zeiten für die übrigen.
Das lohnt auch strategisch. Ein Antrag, der ausschließlich volle Hallen verlangt, konkurriert mit allen anderen Vereinen um dieselben wenigen Slots. Ein Antrag, der erkennbar zwischen Bedarf und Verzichtbarem unterscheidet, ist für die vergebende Stelle leichter zu erfüllen, und wird in der Praxis häufiger vollständig bewilligt.
Was man außerhalb der Vergabe versuchen kann
Nicht jede nutzbare Halle steht auf der Liste der Kommune. Betriebssporthallen, Hallen von Berufsschulen und in ländlichen Gegenden Mehrzweckhallen der Gemeinde sind häufig unterbelegt und werden nur deshalb nicht genutzt, weil niemand fragt. Der Weg dorthin führt selten über ein Formular und meistens über ein Gespräch.